Der Vorstand besteht aus:
• Vorsitzende/r,
• Stellvertretende/r Vorsitzende/r,
• Kassenwart/in,
• Schriftführer/in,
• mindestens 2 Beisitzer/innen.
Die Mitglieder des Vorstandes werden von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von einem Jahr gewählt. Die Wiederwahl ist zulässig. Der Vorstand bleibt bis zur Wahl eines neuen Vorstandes im Amt. Vorstandsmitglieder müssen Vereinsmitglied sein.
Der Vorstand führt die Geschäfte ehrenamtlich. Die Vorstandsmitglieder haben Anspruch auf die Entschädigung ihres nachgewiesenen Aufwands; eine pauschale Aufwandsentschädigung im Sinne des Ehrenamtsfreibetrags nach § 3 Nr. 26a EStG ist zulässig. Der Vorstand kann sich eine Geschäftsordnung geben. Der/die Vorsitzende oder sein/e Stellvertreter/in vertreten den Verein jeweils mit einem anderen Vorstandsmitglied gemeinsam.
Mitglieder des Vorstandes
Tamara Strauß (Erste Vorsitzende)
Malou Helfert (stellvertretende Vorsitzende)
Christine Brecht (Kassenwartin)
Marie Wagner (Schriftführerin)
Jasmin Mitsch-Saur (Beisitzerin)
Daniela Leiter (Beisitzerin)
Irena Huber (Beisitzerin)
Stefanie Menne (Beisitzerin)
Jasmin Bickel (Beisitzerin)
Ayleen Jakob (Beisitzerin)
Susanne Steinert (Beisitzerin)
Aufgaben des Vorstandes
Er ist unter anderem zuständig für die Rechnungslegung gegenüber dem Kostenträger.
Der Vorstand beschließt über die Aufnahme der Kinder im Kindergarten:
• Erste Priorität haben Kinder mit Wohnsitz in den Stadtteilen Mittershausen-Scheuerberg und Wald-Erlenbach vor anderen Kindern.
• Zweite Priorität haben ältere vor jüngeren Kindern.
Der Vorstand übernimmt die Verwaltung des Kindergartenbetriebes. Diese Verwaltungsarbeit umfasst insbesondere
• die An- und Abmeldung von Kindergartenkindern,
• die Information der Eltern (über den Elternbrief per E-Mail bzw. über Aushang am Schwarzen Brett),
• die Personaleinstellung und alle Personalangelegenheiten,
• die Sicherstellung der Finanzierung des laufenden Kindergartenbetriebes,
• die Zusammenarbeit mit Behörden und anderen Institutionen (z. B. Stadt Heppenheim, Kreis- und Landesjugendamt, Gesundheitsamt, Berufsgenossenschaft),
• den Abschluss der erforderlichen Versicherungen,
• den Erlass einer Ordnung zur Elternbeteiligung,
• die Öffentlichkeitsarbeit,
• die Organisation der Vereinsarbeit.
Die entgeltliche Beauftragung eines entsprechend qualifizierten Dritten (z. B. zur Personalbuchhaltung) bleibt dem Vorstand freigestellt.